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Dezember 23, 2010
23
Dez.
2010

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat am 22.12.2010 den Bebauungsplan „Baseballanlage Hartmühlenweg“ für wirksam erklärt (Pressemitteilung 62/2010). Damit hatte der Normenkontrollantrag von Anwohnern wegen angeblich unzulässiger Lärm- und Flutlichtbeeinträchtigungen keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden und deshalb der Antrag der Anwohner abzulehnen ist.
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